Rechtssichere Versorgungssperre: Praxishinweis zu Mahnung und Sperrankündigung
Rechtssichere Versorgungssperre: Praxishinweis zu Mahnung und Sperrankündigung nach §§ 41f, 41g EnWG – Pflichtinhalte, Fristen und Fallstricke.
Rechtssichere Versorgungssperre: Praxishinweis zu Mahnung und Sperrankündigung nach §§ 41f, 41g EnWG – Pflichtinhalte, Fristen und Fallstricke.
Bidirektionales Laden gilt als eine der vielversprechendsten Technologien der Verkehrs- und Energiewende. Elektrofahrzeuge sollen künftig nicht nur Strom aufnehmen, sondern ihn bei Bedarf auch wieder abgeben – an den eigenen Haushalt, an ein Unternehmen oder an das öffentliche Netz. Zum 1. Januar 2026 waren laut Kraftfahrt-Bundesamt bereits mehr als zwei Millionen reine Elektrofahrzeuge in Deutschland…
Muss wirklich jede Photovoltaikanlage über 7 kW sofort ein intelligentes Messsystem erhalten? Und greift die Bundesnetzagentur schon bei der ersten verpassten Frist durch? Beide Annahmen sind falsch. Genau an solchen Fallgruppen-Verwechslungen scheitert in der Praxis häufig eine saubere Rollout-Planung. Wie ernst es die Aufsicht inzwischen meint, zeigt allerdings ein anderer Fakt: Am 27. März 2026…
Darf eine Abwendungsvereinbarung vorsehen, dass eine einzige verspätete Rate die gesamte Vereinbarung zu Fall bringt? Der Bundesgerichtshof hat diese Frage jetzt höchstrichterlich geklärt. Mit Urteil vom 6. Mai 2026 (VIII ZR 242/24) bestätigt der BGH: Die verbreitete Abwendungsvereinbarung Verfallsklausel ist nach § 41g EnWG ist wirksam. Für Grundversorger und Stadtwerke schafft das Urteil erhebliche Rechtssicherheit,…
Das AG Saarlouis bestätigt die Zulässigkeit einer Versorgungssperre bei erheblichen Zahlungsrückständen. Die Entscheidung zeigt, worauf Grundversorger bei Sperrmaßnahmen und der Verhältnismäßigkeitsprüfung achten müssen.
Das OLG Frankfurt stellt hohe Anforderungen an Sperrandrohungen nach § 41f EnWG. Unzureichende Informationen können dazu führen, dass eine Versorgungssperre trotz bestehender Zahlungsrückstände nicht durchgesetzt werden kann.
Seit dem 29. Juli 2026 schafft § 102 Abs. 3 EnWG Klarheit bei Versorgungssperren: Die ausschließliche Landgerichtszuständigkeit greift für Streitigkeiten nach §§ 41f und 41g EnWG nicht. Für Versorger schafft die Neuregelung wichtige Planungssicherheit.