
ENERGIERECHT FÜR DIE PRAXIS DER VERSORGER
Regional verwurzelt.
Verlässlich in der Durchsetzung.
Wir beraten Stadtwerke und Energieversorger bei den rechtlichen Fragen des Versorgungsalltags – im Saarland verwurzelt und mit Blick auf die gesamte Region Südwest.
Unsere Leistungen
Wobei wir Sie unterstützen
Wir unterstützen Stadtwerke und Versorgungsunternehmen bei den rechtlichen Fragen des Tagesgeschäfts – pragmatisch, persönlich und mit besonderer Erfahrung in der gerichtlichen Durchsetzung.

Forderungsmanagement & Durchsetzung
Wir machen offene Forderungen für Versorgungsunternehmen gerichtlich geltend und setzen Ansprüche konsequent durch – vom Klageverfahren bis zur Zwangsvollstreckung.

Sperren, Zutritt & Zähler
Wir beraten zu den Voraussetzungen von Versorgungssperren, setzen Zutrittsansprüche durch und unterstützen bei Zählermanipulationen und unberechtigter Energieentnahme.

Rechtsfragen im Versorgungsalltag
Wir unterstützen Stadtwerke sowie Strom-, Gas- und Wasserversorger bei den rechtlichen Fragen des täglichen Versorgungsgeschäfts – persönlich, pragmatisch und mit kurzen Wegen.

IN DER REGION ZU HAUSE
Starke Partner vor Ort.
Wir kennen die Region, die Gerichte und die praktischen Herausforderungen der Versorger.
Dadurch können wir schnell, zielgerichtet und lösungsorientiert handeln – mit kurzen Wegen und persönlicher Erreichbarkeit im Saarland.

Regionale
Verankerung

Persönliche Ansprechpartner

Erfahrung mit den
regionalen Gerichten
TYPISCHE FALLKONSTELLATIONEN
Energierecht, das im Versorgungsalltag wirklich zählt.
Stadtwerke und Versorgungsunternehmen stehen im Tagesgeschäft vor wiederkehrenden rechtlichen Fragen, die in der klassischen Regulierungsrechts-Literatur selten vorkommen, aber erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben.
Dazu gehört der gerichtliche Forderungseinzug, wenn Kunden trotz Mahnung nicht zahlen – vom Klageverfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Dazu gehören die rechtlichen Voraussetzungen einer Versorgungssperre nach §§ 41f, 41g EnWG, deren formale Anforderungen an Sperrandrohung und Information in der Praxis häufig unterschätzt werden. Dazu gehören Zutrittsansprüche zum Zählerstandort sowie der Umgang mit Zählermanipulation und unberechtigter Energieentnahme.
Für Stadtwerke im Saarland, in Rheinland-Pfalz und im gesamten Südwesten übernehmen wir diese Themen als eingespielter Ansprechpartner – mit kurzen Wegen, direkter Erreichbarkeit und Erfahrung vor den regionalen Gerichten.
AKTUELLES
Neues aus dem Energierecht.
An dieser Stelle veröffentlichen wir regelmäßig aktuelle Beiträge zur Rechtsprechung und Gesetzgebung im Energierecht sowie praxisnahe Hinweise für Stadtwerke und Versorgungsunternehmen.
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Rechtssichere Versorgungssperre: Praxishinweis zu Mahnung und Sperrankündigung
Rechtssichere Versorgungssperre: Praxishinweis zu Mahnung und Sperrankündigung nach §§ 41f, 41g EnWG – Pflichtinhalte, Fristen und Fallstricke.
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Bidirektionales Laden: Rechtlicher Rahmen für private Halter und Unternehmen
Bidirektionales Laden gilt als eine der vielversprechendsten Technologien der Verkehrs- und Energiewende. Elektrofahrzeuge sollen künftig nicht nur Strom aufnehmen, sondern…
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Smart-Meter-Rollout 2026: Was Stadtwerke nach den ersten BNetzA-Verfahren jetzt tun müssen
Muss wirklich jede Photovoltaikanlage über 7 kW sofort ein intelligentes Messsystem erhalten? Und greift die Bundesnetzagentur schon bei der ersten…
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen aus der Praxis der Versorger.
Antworten auf wiederkehrende Fragen von Stadtwerken und Versorgungsunternehmen aus unserer Beratungspraxis.
Was können wir tun, wenn Kunden trotz Mahnung nicht zahlen?
Wir prüfen den Forderungsbestand, mahnen und leiten bei Bedarf das gerichtliche Mahnverfahren oder eine Zahlungsklage ein – bis zur Zwangsvollstreckung.
Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir die Versorgung sperren?
Eine Versorgungssperre setzt insbesondere eine wirksame Sperrandrohung nach § 41f EnWG sowie die Einhaltung bestimmter Fristen und Informationspflichten voraus. Wir prüfen im Einzelfall, ob die Voraussetzungen vorliegen, und vertreten Sie auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen darüber.
Wie setzen wir einen Zutrittsanspruch zum Zählerstandort durch?
Verweigert ein Kunde den Zutritt zur Ablesung, Wartung oder Sperrung, kommt eine gerichtliche Durchsetzung, im Eilfall auch per einstweiliger Verfügung, in Betracht.
Was ist bei Zählermanipulation oder unberechtigter Energieentnahme zu tun?
Wir prüfen zivil- und gegebenenfalls strafrechtliche Ansprüche und setzen Nutzungsentschädigung sowie Schadensersatz durch.
Für welche Region und welche Versorger ist Energierecht Südwest der richtige Ansprechpartner?
Wir betreuen Stadtwerke sowie Strom-, Gas- und Wasserversorger im Saarland, in Rheinland-Pfalz und im gesamten Südwesten.
ÜBER UNS
Spezialisiert. Engagiert. Persönlich.
Energierecht Südwest ist eine Initiative von Bagusche + Partner. Wir vereinen juristische Expertise im Energierecht mit regionaler Erfahrung und einem klaren Fokus auf die praktische Unterstützung von Stadtwerken und Versorgungsunternehmen.

„Rechtliche Lösungen für die Herausforderungen der Energiewirtschaft – aus der Region, für die Region.“
