UNSERE LEISTUNGEN

Energierecht für Versorger.

Wir beraten Stadtwerke sowie Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorger bei den rechtlichen Fragen des täglichen Versorgungsgeschäfts. Unser Schwerpunkt liegt auf praxisnahen Lösungen, rechtssicheren Abläufen und der konsequenten Durchsetzung von Ansprüchen.

SCHWERPUNKTE

Die Schwerpunkte unserer Beratung

Wir begleiten Versorgungsunternehmen bei den rechtlichen Herausforderungen des Tagesgeschäfts – von der Durchsetzung offener Forderungen über Versorgungssperren und Zutrittsansprüche bis zu den laufenden Rechtsfragen des Versorgungsgeschäfts.

Forderungsmanagement & Durchsetzung

Offene Forderungen gehören für Versorgungsunternehmen zum Tagesgeschäft. Wir unterstützen Stadtwerke und Versorger bei der konsequenten Durchsetzung ihrer Ansprüche – von der außergerichtlichen Bearbeitung über das gerichtliche Verfahren bis zur Zwangsvollstreckung.

  • Außergerichtliche Durchsetzung offener Forderungen
  • Mahn- und Klageverfahren
  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • Zwangsvollstreckung und Durchsetzung titulierter Forderungen
  • Rechtliche Begleitung bei streitigen Zahlungs- und Abrechnungsfällen

Sperren, Zutritt & Zähler

Versorgungssperren und die Durchsetzung von Zutrittsansprüchen stellen Versorgungsunternehmen vor besondere rechtliche und praktische Anforderungen. Wir begleiten Stadtwerke und Versorger bei der rechtssicheren Vorbereitung und Durchsetzung von Sperrmaßnahmen sowie bei Streitigkeiten um Zutritt, Zähler und unberechtigte Energieentnahmen.

  • Versorgungssperren nach §§ 41f und 41g EnWG
  • Prüfung und Gestaltung von Sperrandrohungen
  • Abwendungsvereinbarungen und Verhältnismäßigkeitsprüfung
  • Gerichtliche Durchsetzung von Zutrittsansprüchen
  • Zählermanipulationen und unberechtigte Energieentnahme

Rechtsfragen im Versorgungsalltag

Neben Forderungsmanagement und Versorgungssperren entstehen im laufenden Versorgungsgeschäft zahlreiche weitere rechtliche Fragestellungen. Wir unterstützen Stadtwerke und Versorgungsunternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Abläufe und bei der pragmatischen Lösung konkreter Einzelfälle.

  • Fragen der Grund- und Ersatzversorgung
  • Gestaltung und Prüfung von Versorgungsverträgen
  • Zahlungs-, Abrechnungs- und Vertragsstreitigkeiten
  • Rechtliche Prüfung interner Abläufe und Musterschreiben
  • Beratung bei besonderen Einzelfällen im laufenden Versorgungsgeschäft